Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Magna Dogs Zürich.

  1.  Während der Betreuungszeit durch Magna Dogs Zürich versichert der Tierhalter ,dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und schutzgeimpft ist.
  2. Magna Dogs Zürich verpflichtet sich, den Hund Art- und Verhaltensgerecht zuhalten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
  3. Richtet der Hund beim Betreuer Schäden an (z.B. zerbissene Autoinnenteile, Polstermöbel etc.) so haftet hierfür allein der Tierhalter. Dies gilt sowohl für den Auslaufdienst, als auch für die Hundepension.
  4. Hält der Betreuer eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter bereits jetzt schon darin ein, alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen.
  5. Der Tierbesitzer hat uns über sämtliche Besonderheiten vollständig zu informieren (z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten, Läufigkeit etc.).
    1. Läufige Hündinnen werden grundsätzlich nicht mitgenommen. Sollte die Läufigkeit der Hündin vom Besitzer nicht rechtzeitig bemerkt und uns angezeigt werden, so übernehmen wir für die Folgen eines Deckungaktes keine Haftung.
    2. Magna Dogs Zürich muss umgehend über alle ansteckenden Krankheiten, Ungezieferbefall etc. informiert werden. Für etwaige Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer (z.B. Behandlungskosten anderer Rudelhunde).
  6. Das Team von Magna Dogs Zürich wird nach besten Wissen und Gewissen auf Ihren Hund Obacht geben. Sollte trotzdem ein Hund entweichen, wird der Besitzer des Hundes unverzüglich benachrichtigt, gegebenfalls auch die Polizei und die Tiersammelstelle des Tierheims Zürich und die Suche nach dem Hund aufgenommen. Für unverschuldetes Entweichen des Hundes, sowie Schäden, die dadurch entstehen können, und gesundheitliche Folgen wird keine Haftung übernommen.
  7. Die Betreuer übernehmen keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, Toben und Spazierengehen im Freiland nicht auszuschließen sind, wie auch Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren (Haustiere/ Wildtiere).
  8. Die Absage von vereinbarten Terminen muss spätestens 24 Stunden im Voraus erfolgen, außer bei Läufigkeitfeststellung oder Erkrankung des Hundes. Wird diese Frist überschritten, behalten wir uns das Recht vor eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% des Preises zu erheben, da der Platz sonst hätte anderweitig vergeben werden können.
  9. Alle Entgelte müssen monatlich entweder Bar oder per Überweisung gegen Rechnung gezahlt werden.